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In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar, aber es gibt Situationen, in denen er nicht bestraft wird. Das ist der wichtigste Punkt, den du verstehen musst. Die Rechtslage ist im Strafgesetzbuch unter § 218 geregelt. Das bedeutet, dass ein Abbruch nicht einfach „legal“ ist wie eine kosmetische Behandlung. Er ist vielmehr unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert, also nicht strafbar.
Die Fristenregelung: Wann ist ein Abbruch möglich?
Die häufigste und bekannteste Regelung ist die sogenannte Fristenregelung. Sie gibt dir eine bestimmte Zeitspanne, in der du eine Entscheidung treffen kannst, ohne dass der Eingriff strafbar ist. Diese Frist ist wichtig, wenn du über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkst.
• Die Frist beträgt in der Regel zwölf Wochen nach der Empfängnis. Diese Zeitspanne beginnt ab dem Tag der Befruchtung.
• Du musst dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung wahrnehmen. Darauf gehe ich gleich noch genauer ein. Diese Beratung ist obligatorisch.
• Nach der Beratung musst du mindestens drei Tage Bedenkzeit einhalten, bevor der Eingriff durchgeführt werden darf. Der eigentliche Abbruch muss dann innerhalb der zwölf Wochen stattfinden.
Denk daran: Die zwölf Wochen sind eine gesetzliche Grenze, die dir Sicherheit geben soll. Wenn du diesen Zeitraum überschreitest, wird es komplizierter, aber es gibt immer noch Ausnahmen.
Wann sind medizinische oder kriminologische Gründe wichtig?
Neben der Fristenregelung gibt es noch andere Gründe, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist. Diese sind wichtig, wenn die Frist von zwölf Wochen bereits verstrichen ist oder wenn andere Umstände vorliegen. Hier sprechen wir von sogenannten Indikationen.
Medizinische Indikation
Wenn deine körperliche oder seelische Gesundheit durch die Fortsetzung der Schwangerschaft ernsthaft gefährdet ist, spricht man von einer medizinischen Indikation. Das bedeutet, der Arzt stellt fest, dass das Austragen des Kindes für dich eine erhebliche Gefahr darstellt. In diesem Fall spielt die Zwölf-Wochen-Frist oft keine Rolle mehr. Die ärztliche Feststellung ist hier das ausschlaggebende Kriterium für den nicht strafbaren Abbruch. Die Abwägung von Pro- und Kontra-Argumenten ist auch bei anderen ethischen Fragen von Relevanz, beispielsweise bei der Auseinandersetzung mit Fakten zur Todesstrafe.
Kriminologische Indikation
Diese Situation betrifft Fälle, in denen die Schwangerschaft aus einer Straftat, meist einer Vergewaltigung, entstanden ist. Auch hier ist die Frist von zwölf Wochen entscheidend. Die Beratung ist zwar notwendig, aber die Bedenkzeit von drei Tagen entfällt meistens, damit schnell gehandelt werden kann, wenn du das möchtest.
VIDEO: Schwangerschaftsabbruch: Was rzte nicht sagen drfen | Quarks Exklusiv
Der Weg zur Beratung: Was du wissen musst
Wenn du dich für einen Abbruch nach der Fristenregelung entscheidest, ist die Beratung der erste und wichtigste Schritt. Du darfst nicht einfach in eine Arztpraxis gehen und sagen: „Ich möchte das.“ Zuerst musst du zu einer anerkannten Beratungsstelle. Diese Stellen sind wichtig, weil sie dir helfen, deine Entscheidung zu festigen und dir Informationen über Hilfen nach der Abtreibung geben.
Du fragst dich vielleicht: Wo finde ich diese Stellen? Du kannst online nach „Schwangerschaftskonfliktberatung“ suchen. Wichtig ist, dass die Stelle staatlich anerkannt ist. Nur diese Stellen stellen dir die sogenannte Beratungchinescheinigung aus. Ohne diesen Schein kann kein Arzt den Eingriff vornehmen, wenn du unter die Fristenregelung fällst.
In der Beratung geht es darum, dir alle Optionen aufzuzeigen. Du wirst dort über Hilfen für Mutter und Kind informiert, auch wenn du dich aktuell dagegen entscheidest. Die Beraterinnen und Berater dort sind geschult, dich emotional zu unterstützen. Sie erstellen dir den Schein, der bestätigt, dass du dort warst und die Bedenkzeit beginnt.
Wichtige Lektüre
Gehe tiefer auf Abtreibung in Deutschland: Fakten und rechtliche Lage ein mit dieser informativen Auswahl.
• Schwangerschaftsabbruch – BMBFSFJ
Die Durchführung: Methoden und Kosten
Nach der Beratung und der Einhaltung der Bedenkzeit kannst du den Eingriff bei einem Arzt oder in einer Klinik durchführen lassen, die das anbieten. Du hast grundsätzlich zwei Methoden zur Auswahl, abhängig davon, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist.
Medikamentöser Abbruch
Bis etwa zur neunten Schwangerschaftswoche ist oft eine Abtreibung mit Medikamenten möglich. Das funktioniert ähnlich wie eine sehr starke Regelblutung. Du nimmst zuerst ein Medikament, das die Versorgung des Embryos stoppt. Einige Stunden oder Tage später nimmst du ein weiteres Medikament, das die Gebärmutter zur Ausstoßung anregt. Viele Frauen bevorzugen diese Methode, weil sie oft als weniger invasiv empfunden wird und sie zu Hause durchführen können. Du wirst dabei engmaschig ärztlich betreut.
Chirurgischer Abbruch
Wenn die Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist oder die medikamentöse Methode nicht in Frage kommt, erfolgt ein kleiner chirurgischer Eingriff. Dies ist ein ambulanter Eingriff, das heißt, du kannst meistens am selben Tag wieder nach Hause gehen. Dabei wird die Gebärmutter vorsichtig entleert. Auch hier gibt es eine Schmerzbehandlung, oft unter leichter Narkose oder Sedierung.
Was die Kosten betrifft: Wenn du die Fristenregelung nutzt und ein geringes Einkommen hast, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff. Wenn dein Einkommen höher ist, musst du die Kosten unter Umständen selbst tragen, oder es wird eine Kostenbeteiligung fällig. Die Beratungskosten werden ebenfalls übernommen, wenn du einen Beratungshilfeschein vorlegst.
Es ist wichtig, dass du dir eingestehst: Das ist eine Situation voller Stress und vielleicht Schuldgefühle. Vielleicht fragst du dich, ob du einen Fehler machst oder ob du nicht doch eine andere Lösung finden kannst. Diese Gefühle sind menschlich und gültig.
Die gesetzliche Regelung in Deutschland mit der Beratung und Bedenkzeit soll dir Raum geben, diese Gefühle zu sortieren. Du musst keine Entscheidung treffen, nur weil es einfach wäre. Nimm dir die Zeit, die du brauchst, innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die Beratungsstellen helfen dir nicht nur bei der Formalität des Scheins, sondern auch bei der emotionalen Verarbeitung deiner Situation.
Was ist mit Adoption?
Manchmal ist der Gedanke an einen Abbruch da, aber du spielst auch mit dem Gedanken, das Kind zur Welt zu bringen und es dann zur Adoption freizugeben. Das ist eine weitere Möglichkeit, die dir offensteht. Wenn du diese Option in Betracht ziehst, kannst du das auch in der Beratung ansprechen. Es gibt spezielle Stellen, die dir helfen, eine Adoptionsfamilie zu finden. Das ist ein Weg, der dir erlaubt, die Schwangerschaft auszutragen, ohne die Verantwortung für das Kind übernehmen zu müssen. Du musst diesen Weg nicht sofort gehen, aber es ist gut zu wissen, dass er existiert, wenn du ihn im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung besprichst.
Ein praktischer Punkt betrifft die Arztsuche. Nicht jeder Frauenarzt führt einen Schwangerschaftsabbruch durch. Das hat nichts mit moralischen Einwänden zu tun, sondern ist das Recht der Ärzte, aus Gewissensgründen abzulehnen. Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig informierst, wo du Hilfe findest. Die Stellen, die die Beratung durchführen, können dir oft Listen von Ärzten und Kliniken in deiner Nähe geben, die diesen Eingriff vornehmen. Das erspart dir frustrierende Anrufe bei Praxen, die es nicht anbieten.
Wenn du dich für den medizinischen Weg entscheidest, brauchst du eine gute Betreuung. Stell sicher, dass du einen Ansprechpartner hast, der dir auch nach dem Eingriff noch Fragen beantworten kann, besonders beim medikamentösen Abbruch.
wie lange dauert es, bis ich einen termin bekomme?
Das hängt stark von der Auslastung der Beratungsstellen und der Ärzte ab. Wenn du sofort handelst, kannst du oft innerhalb weniger Tage den Beratungstermin bekommen. Nach der Beratung musst du die drei Tage Bedenkzeit einhalten. Versuche, parallel zur Beratung schon nach einem Arzt zu suchen, um keine unnötige Zeit zu verlieren.
muss ich meiner familie etwas sagen?
Nein, du musst niemandem etwas sagen. Die gesamte Beratung und die Durchführung des Abbruchs unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auch wenn du unter 18 bist, ist die Situation komplex, aber in vielen Fällen kannst du die Hilfe anonym in Anspruch nehmen. Kläre das spezifisch in deiner Beratung, wenn du minderjährig bist.
zahlt meine krankenkasse auch, wenn ich nur wenig verdiene?
Ja, wenn du die Fristenlösung nutzt und die Kostenübernahme beantragst, weil dein Einkommen niedrig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Du musst dafür eventuell einen Antrag stellen und deine Einkommensnachweise vorlegen. Die Beratungsstelle kann dir dabei helfen, diese Formulare richtig auszufüllen.